S A T Z U N G

Regionalverband Freiberg e.V.

(Eingetragen ins Vereinsregister Chemnitz unter der Nr. 10182)

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

(1) Der Verband führt den Namen „Regionalverband der Gartenfreunde Freiberg e. V.“ (nachfolgend Verband genannt) und hat seinen Sitz in Freiberg. Er ist Rechtsnachfolger des „Regionalverbandes der Gartenfreunde Freiberg / Flöha e. V.“ und im Vereinsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter der Nummer 10182 eingetragen.

(2) Er ist Mitglied im Landesverband Sachsen der Kleingärtner e. V. (LSK) und über diesen auch Mitglied im Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V.

(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck, Aufgaben und Gemeinnützigkeit

(1) Der Verband ist eine gemeinnützige Organisation für das Kleingartenwesen und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig, nicht eigenwirtschaftlich und parteipolitisch sowie konfessionell ungebunden.

(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  1. Sicherung, Entwicklung und Neuaufbau von Kleingartenanlagen
  2. Fachberatung und Betreuung der Mitgliedsvereine
  3. Pacht- und Vertragswesen
  4. Rechtsberatung
  5. Öffentlichkeitsarbeit
  6. Soziale und kulturelle Förderung
  7. Anerkennung der Gemeinnützigkeit
  8. Finanzielle Unterstützung
  9. Versicherungsvermittlung
  10. Fachberatung und Schulung
  11. Planungsbeteiligung
  12. Wettbewerbe und Veranstaltungen
  13. Dienstleistungen für Vereine
  14. Spartenverwaltung
  15. Flächenerwerb

(3) Mittel des Verbandes dürfen nur satzungsgemäß verwendet werden. Keine persönliche Begünstigung.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Mitglied können Kleingärtnervereine und Sparten werden.

(2) Mitgliedschaft ist freiwillig und beitragspflichtig.

(3) Aufnahme erfolgt schriftlich durch Vorstandsbeschluss.

(4) Ablehnung ist nicht begründungspflichtig.

(5) Einspruch möglich über Mitgliederversammlung.

(6) Beginn mit Aufnahmebestätigung.

(7) Ehrenmitglieder: ohne Stimmrecht.

(8) Fördernde Mitglieder: ohne Stimmrecht.

§ 4 Sparten in Direktverwaltung

Gartenanlagen ohne Vorstand oder in Auflösung werden als Sparten in Direktverwaltung geführt.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Ende durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung.

(2) Austritt nur zum Jahresende mit 6 Monaten Frist.

(3) Ausschluss bei Zahlungsrückstand nach Mahnungen.

(4) Ausschluss bei grober Pflichtverletzung durch Vorstandsbeschluss.

(5) Bei Auflösung keine Rückzahlung von Beiträgen.

(6) Rechte und Leistungen enden vollständig.

§ 6 Datenschutz

(1) Daten werden nur für Vereinszwecke gespeichert und genutzt.

(2) Veröffentlichung nur im Vereinsinteresse möglich, Widerspruch jederzeit möglich.

(3) Nach Austritt Löschung, außer gesetzliche Aufbewahrungspflichten.

§ 7 Rechte und Pflichten der Mitgliedsvereine

(1) Rechte: Beratung, Rechtsschutz, Fachberatung, Dienstleistungen.

(2) Pflichten: Einhaltung aller gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben.

§ 8 Organe des Verbandes

Organe sind:

  • Mitgliederversammlung
  • Vorstand
§ 9 Mitgliederversammlung

Oberstes Organ mit Zuständigkeit für Wahlen, Satzung und Grundsatzentscheidungen.

§ 10 Vorstand

(1) 6–8 Mitglieder

(2) Vertretung nach BGB § 26

(3) Amtszeit 4 Jahre

§ 11 Kassenprüfer

(1) 3–5 unabhängige Prüfer

(2) Kontrolle der Finanzen

(3) Bericht an Mitgliederversammlung

§ 12 Finanzen

(1) Beiträge, Umlagen, Fördermittel, Spenden

(2) Finanzrichtlinie regelt Details

(3) Stundung möglich

§ 13 Auflösung

(1) 75 % Mehrheit erforderlich

(2) Vermögen geht an Landesverband Sachsen der Kleingärtner e. V.

§ 14 Satzungsänderung

(1) Beschluss durch Mitgliederversammlung

(2) Vorstand darf nur rechtlich notwendige Änderungen durchführen

(3) Mitglieder werden informiert

§ 15 Schlussbemerkung

(1) Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.

(2) Ordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung.

(3) Beschlossen am 09.11.2024 – ersetzt alle vorherigen Fassungen.

KLEINGARTENVEREIN am Birkenhain e.v.

Am Birkenhain, Ziegelweg, 09599 Freiberg OT Kleinwaltersdorf
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